Rechtsprechung
VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ernstliche Zweifel; kein faktisches Mischgebiet; Gemengelage; Einfügen einer Spielhalle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.06.2011 - M 8 K 10.3029
- VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93
Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
Die insoweit vom Verwaltungsgericht getroffenen rechtlichen Ausführungen unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15.12.1994 - 4 C 13/93 - DVBl 1995, 515) wurden von der Klägerseite nicht dezidiert angegriffen.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15.12.1994 - 4 C 13/93 - DVBl 1995, 515) würde sich eine Spielhalle in den vorhandenen Rahmen grundsätzlich nur dann im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügen, wenn in dem maßgeblichen Gebiet bereits eine andere Vergnügungsstätte vorhanden wäre.
- BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96
Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 11.4.1996 - 4 B 51/96 - NVwZ-RR 1997, 463) stehen die Nutzungen eines Mischgebiets zum Wohnen und zur Unterbringung nicht wesentlich störenden Gewerbes als gleichwertige Funktionen nebeneinander. - VGH Bayern, 09.12.2010 - 2 B 09.1500
Betriebsfremdheit einer Wechselwerbeanlage bezüglich einer Eisenbahnanlage steht …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
So betraf das Urteil vom 9. Dezember 2010 (BayVGH - 2 B 09.1500 - BauR 2011, 801) eine Wechselwerbeanlage auf einem Bahngelände im unmittelbaren Kreuzungsbereich und die Frage der näheren Umgebung im Hinblick auf das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsgebot.
- VGH Bayern, 30.06.2011 - 2 CS 11.824
Beschwerde; Zulässigkeit; bestimmter Antrag; Baugenehmigung; Prüfungsumfang; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
Zwar ist grundsätzlich der Bereich der näheren Umgebung im Rahmen der Bestimmung der Art der baulichen Nutzung weiter zu fassen als bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2011 - 2 CS 11.824 - juris). - VG München, 21.05.2007 - M 8 K 06.1951
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
Im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Mai 2007 (- M 8 K 06.1951 - juris) war in der maßgeblichen näheren Umgebung der gesamte Erdgeschossbereich dem Gewerbe vorbehalten. - VGH Bayern, 31.05.2007 - 15 CS 07.389
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
Die weitere Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 15 CS 07.389 - juris) beschäftigte sich mit dem sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergebenden Lärmschutz für ein unmittelbar an den Außenbereich angrenzendes Grundstück, neben dem die Kurve eines Parkplatzes eines Lebensmittel-Discounters zu liegen kommen sollte, nicht aber mit der Frage der näherem Umgebung im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB. - VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
Die Rechtssache weist auch keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), denn sie verursacht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine größeren, d.h. überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich übersteigenden Schwierigkeiten und es handelt sich auch nicht um einen besonders unübersichtlichen oder kontroversen Sachverhalt, bei dem noch nicht abzusehen ist, zu welchem Ergebnis ein künftiges Berufungsverfahren führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 23 ZB 00.643 - juris).
- VG Saarlouis, 10.04.2013 - 5 K 37/12
Baugenehmigung für eine Spielhalle mit einer Fläche von mehr als 100 qm
BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 13/93 -, ZfBR 1995, 100 = DVBl 1995, 515 = BauR 1995, 361 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 172 = NVwZ 1995, 698 = DÖV 1995, 820 = BRS 56 Nr. 61; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903 -, juris.