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   VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903   

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https://dejure.org/2013,1544
VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903 (https://dejure.org/2013,1544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903 (https://dejure.org/2013,1544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 2 ZB 11.1903 (https://dejure.org/2013,1544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ernstliche Zweifel; kein faktisches Mischgebiet; Gemengelage; Einfügen einer Spielhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
    Die insoweit vom Verwaltungsgericht getroffenen rechtlichen Ausführungen unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15.12.1994 - 4 C 13/93 - DVBl 1995, 515) wurden von der Klägerseite nicht dezidiert angegriffen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15.12.1994 - 4 C 13/93 - DVBl 1995, 515) würde sich eine Spielhalle in den vorhandenen Rahmen grundsätzlich nur dann im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügen, wenn in dem maßgeblichen Gebiet bereits eine andere Vergnügungsstätte vorhanden wäre.

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 11.4.1996 - 4 B 51/96 - NVwZ-RR 1997, 463) stehen die Nutzungen eines Mischgebiets zum Wohnen und zur Unterbringung nicht wesentlich störenden Gewerbes als gleichwertige Funktionen nebeneinander.
  • VGH Bayern, 09.12.2010 - 2 B 09.1500

    Betriebsfremdheit einer Wechselwerbeanlage bezüglich einer Eisenbahnanlage steht

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
    So betraf das Urteil vom 9. Dezember 2010 (BayVGH - 2 B 09.1500 - BauR 2011, 801) eine Wechselwerbeanlage auf einem Bahngelände im unmittelbaren Kreuzungsbereich und die Frage der näheren Umgebung im Hinblick auf das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsgebot.
  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 2 CS 11.824

    Beschwerde; Zulässigkeit; bestimmter Antrag; Baugenehmigung; Prüfungsumfang;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
    Zwar ist grundsätzlich der Bereich der näheren Umgebung im Rahmen der Bestimmung der Art der baulichen Nutzung weiter zu fassen als bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2011 - 2 CS 11.824 - juris).
  • VG München, 21.05.2007 - M 8 K 06.1951
    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
    Im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Mai 2007 (- M 8 K 06.1951 - juris) war in der maßgeblichen näheren Umgebung der gesamte Erdgeschossbereich dem Gewerbe vorbehalten.
  • VGH Bayern, 31.05.2007 - 15 CS 07.389
    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
    Die weitere Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 15 CS 07.389 - juris) beschäftigte sich mit dem sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergebenden Lärmschutz für ein unmittelbar an den Außenbereich angrenzendes Grundstück, neben dem die Kurve eines Parkplatzes eines Lebensmittel-Discounters zu liegen kommen sollte, nicht aber mit der Frage der näherem Umgebung im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB.
  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2013 - 2 ZB 11.1903
    Die Rechtssache weist auch keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), denn sie verursacht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine größeren, d.h. überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich übersteigenden Schwierigkeiten und es handelt sich auch nicht um einen besonders unübersichtlichen oder kontroversen Sachverhalt, bei dem noch nicht abzusehen ist, zu welchem Ergebnis ein künftiges Berufungsverfahren führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 23 ZB 00.643 - juris).
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